Grosshirsele dierikon

Auf dem Areal Grosshirsele in Dierikon soll ein neues Wohnquartier entstehen. Das rund 20’000 Quadratmeter grosse, bisher grösstenteils unbebaute Gebiet liegt an einem Hang und bietet unterschiedliche räumliche Bedingungen für die Entwicklung. Das Projekt soll neuen Wohnraum schaffen und sich sorgfältig in die bestehende Siedlung und die Landschaft einfügen. Für das Areal gilt eine Gestaltungsplanpflicht.

 

Wie soll das Areal aussehen?

Die Hanglage ermöglicht unterschiedliche Wohnformen. Für den oberen Bereich wurden terrassierte Wohnformen mit Aussicht vorgeschlagen, während im unteren Bereich kleinere Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind. Ziel ist ein vielfältiges Wohnquartier, dessen Gebäude und Aussenräume auf die jeweilige Lage reagieren und sich in die Landschaft einfügen.

Die prämierten Projektbeiträge setzen auf unterschiedliche Gebäudetypen und Wohnprofile. Ein Beitrag gliedert die Bebauung in Wiesenhäuser, Bachhäuser und Kaskadenhäuser. Die Teilbereiche sollen durch Freiräume und Wege miteinander verbunden werden. Die Anordnung der Gebäude berücksichtigt die Hangneigung und soll Durchblicke und eine gute Durchlässigkeit des Areals ermöglichen.

Die Gemeinde und die Investorengemeinschaft haben zwei eigenständige Siegerprojekte ausgewählt – je eines für den oberen und den unteren Arealteil. Diese Entwürfe wurden anschliessend zu einem gemeinsamen Gesamtprojekt weiterentwickelt. Die konkreten Gebäudeformen und Aussenräume sind deshalb im Zusammenhang mit diesem zusammengeführten Entwurf zu betrachten.

 

Was bisher lief

Anfang 2025 wurde das Areal öffentlich versteigert. Im selben Jahr führte die Investorengemeinschaft zusammen mit der Gemeinde einen zweistufigen Architektur- und Landschaftswettbewerb mit sechs Teams durch. Ein 14-köpfiges Beurteilungsgremium aus Fachpersonen sowie Vertretungen der Gemeinde und der Investorengemeinschaft beurteilte die eingereichten Arbeiten.

Das Preisgericht bestimmte für den oberen und den unteren Teil des Areals je ein Siegerprojekt. Ausgezeichnet wurden die Teams Wild Bär Heule Architekten mit Albiez de Tomasi Landschaftsarchitekten sowie Galli Rudolf Architekten mit Lars Ruge Landschaften.

Am 26. Februar 2026 beurteilte das Preisgericht die Zusammenführung der beiden Teilprojekte zu einem vertieften Gesamtprojekt. Die Gemeinde Dierikon berichtete anschliessend von einer hohen gestalterischen Qualität und einer stimmigen Verbindung der beiden Entwürfe. Für Ende April und Anfang Mai 2026 kündigte sie zwei öffentliche Abende an, an denen der weiterentwickelte Entwurf vorgestellt werden sollte.

 

Aktueller Stand

Der aktuelle öffentlich dokumentierte Stand ist ein zusammengeführter Projektentwurf, der im Februar 2026 vom Beurteilungsgremium beurteilt wurde. Die Gemeinde hatte angekündigt, diesen Entwurf an öffentlichen Informationsabenden vorzustellen.

Vor einer Bebauung muss für das Areal ein Gestaltungsplan erarbeitet werden. Dieser soll die bauliche Entwicklung, die Erschliessung und die Gestaltung der Freiräume verbindlich aufeinander abstimmen. Die Gemeinde Dierikon hielt in ihren veröffentlichten Planungsunterlagen fest, dass Gestaltungsplan, Baubewilligung und Bau zusammen rund drei Jahre beanspruchen könnten. Diese Angabe ist eine frühere grobe Einschätzung und kein bestätigter Terminplan.

 

Ausblick

Als nächstes muss der zusammengeführte Entwurf in die weiteren Planungsschritte überführt werden. Dazu gehören die Ausarbeitung des Gestaltungsplans und die Abstimmung mit der Gemeinde. Anschliessend sind das Baubewilligungsverfahren und die Umsetzung zu konkretisieren.

Dabei geht es nicht nur um die Stellung und Gestaltung der Gebäude. Auch die Einbindung in den Hang, die Wege durch das Areal, die Gestaltung der Freiräume und die Anbindung an die bestehende Umgebung müssen weiter bearbeitet werden. Die Gestaltungsplanpflicht bietet dafür den verbindlichen Rahmen.

Ein konkreter Baustart oder ein verbindlicher Zeitplan für die Realisierung ist in den aktuell auffindbaren öffentlichen Projektinformationen nicht ausgewiesen.

 

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